Lohnnachweis für die Unfallversicherung 2017

Ab dem 01.01.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst. Es gibt zunächst eine zweijährige Übergangsphase in der beide Verfahren (Papiermeldung und elektronische Meldung) parallel laufen.>

Die abrechnende Stelle (in dem Fall bin ich das) muss einen Stammdatenabgleich durchführen. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten erhalten alle Betriebe von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Bitte leiten Sie diese Benachrichtigung an Ihr Lohnbüro weiter.