30.12.2013 Sachentnahmewerte 2014

Die Sachentnahmewerte 2014, die als unentgeltliche Wertabgaben anzusetzen sind, wurden mit dem Schreiben vom 16.12.2013 sind von der Finanzverwaltung bekanntgegeben.Werden in der Gastronomie* sowohl kalte als auch warme Speisen abgegeben ist ein pauschaler Ansatz von 3.317,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer festgesetzt. (enthält ermäßigte und zum Regelsteuersatz zu versteuernde Lieferungen). Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.

HINWEIS: auch Einzelaufzeichnungen sind möglich

* und andere Gewerbezweige, Sachbezugswerte je nach Gewerbe individuell

Quelle: Bundesministerium für Finanzen