31.12.2013 ELStAM ab 2014

ELStAM ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte. Im elektronischen Verfahren werden vom Finanzamt  die Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt.Für die Anwendung gewährte die Finanzbehörde eine Übergangsfrist bis Dezember 2013. Hier hatte spätestens der erstmalige Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale stattzufinden. Ab Januar 2014 ist für alle Arbeitgeber das ELStAM-Verfahren zwingend fortzuführen. Ausnahmen sind nicht mehr zulässig.

HINWEIS: Bereits eingetragene Freibeträge der Arbeitnehmer verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Darauf sollten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass die erneuten Anträge auf Freibeträge beim zuständigen Finanzamt zügig gestellt werden sollen, damit die Speicherung der Daten zeitnah, möglichst bis zum nächsten Abruf der Daten, erfolgen kann.