9.1.2014 SEPA-Einführung – Übergangsfrist verlängert

Die Umstellung des EU-weit einzuführenden SEPA-Zahlungssystems konnte offenbar von einigen Unternehmen nicht wie vorgesehen zum 01.02.2014 umgesetzt werden. Aus diesem Grund wurde die Anwenderfrist von BIC und IBAN von der EU-Kommission um sechs Monate bis zum 01.08.2014 verlängert. Die Unternehmen sollten dem neuen Termin dringend Beachtung schenken. Die Umstellung ist keinesfalls aufgehoben, es ist empfehlenswert möglichst zeitnah umzustellen.

Hinweis: Die SEPA-Einführung zum 01.08.2014 betrifft vorerst nur Unternehmen. Privatpersonen können bis zum 01.02.2016 bei inländischen Überweisungen wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.