1.1.2015 Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet

Zum 1. Januar 2015 werden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen ausgeweitet. Der Gesetzgeber hat die bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Zeitgrenzen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage ausgeweitet. Diese Regelung ist auf vier Jahre - bis zum 31. Dezember 2018 - begrenzt.

Quelle: Minijob-Zentrale