Neue GWG Grenzen

Ab 2018 gelten neue Grenzen für geringwertige Wirtschaftgüter. Die Grenze von bisher 410 EUR ist auf 800 EUR erhöht. Damit können bewegliche Gegenstände wie Maschinen, Tablets, Handys und ähnliches bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden und mindern als Betriebsausgabe den Gewinn in voller Höhe.  Oder man wählt den Sammelposten, in dem Fall GWG´s von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR und schreibt diesen auf fünf Jahre verteilt ab.

Man muss sich aber für eine einheitliche Variante entscheiden, ein Mix ist nicht möglich,